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Verkehrshaftungsversicherung

Die Verkehrshaftungsversicherung ist auf Grund des Sachzusammenhanges den Transportversicherungen zu zuordnen. Mit dieser Versicherungsart versichert sich die Verkehrswirtschaft gegen Schäden, für die sie aus dem Verkehrsvertrag haftet.
Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung im Sinne der §§ 149 ff VVG.


Was versichert die Verkehrshaftungsversicherung ?

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung deckt die Verkehrshaftungsversicherung die fehlende Vertragserfüllung. Es sind somit die Ansprüche der Auftraggeber der Spediteure und Logistikdienstleister versichert. Personenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Wer muss eine Verkehrshaftungsversicherung haben ?

Frachtführer, welche Güter innerdeutsch und grenzüberschreitend transportieren und hierbei einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht (incl. Anhänger) von mehr als 3,50 Tonneneinsetzen (vgl. §7a GüKG). Diese Frachtführer sind verpflichtet eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten.

 

Frachtführer, welche Fahrzeuge (incl. Anhänger) mit weniger als 3,5 Tonnen einsetzen sind nicht verpflichtet eine Verkehrshaftungsversicherung zu haben, jedoch gut beraten diese zu besitzen, da sie im Schadenfall auch für den entstandenen Schaden haften.


Antrag Verkehrshaftungsversicherung

Unsere Prämien und den Antrag für die Verkehrshaftungsversicherung findet man hier:

Prämien Verkehrshaftungsversicherung

Antrag Verkehrshaftungsversicherung


 

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